1. Ziel des Schutzkonzepts
Dieses Schutzkonzept soll sicherstellen, dass alle an der Initiative beteiligten Personen bei Anfeindungen, diskriminierenden Erfahrungen oder Grenzverletzungen eine klare Anlaufstelle haben und zeitnah Unterstützung erhalten.
Es dient der Prävention, Orientierung und dem transparenten Umgang mit Vorfällen während der Laufzeit der Initiative.
2. Geltungsbereich
Das Schutzkonzept gilt für alle Personen, die im Rahmen der Initiative tätig sind oder an ihr teilnehmen, insbesondere:
Komiteemitglieder und Mitwirkende
Teilnehmende an Veranstaltungen oder Aktionen
Es gilt für alle Aktivitäten der Initiative:
offline (z. B. Treffen, Veranstaltungen, Aktionen)
online (z. B. E-Mail, Messenger, Social Media, Videokonferenzen)
3. Was fällt unter dieses Schutzkonzept?
Das Schutzkonzept greift bei u.a. folgenden Vorfällen (nicht abschliessend):
verbale Anfeindungen, Beleidigungen oder Drohungen
diskriminierende oder abwertende Äusserungen
gezielte Einschüchterung oder Mobbing
Grenzverletzungen oder unangemessenes Verhalten innerhalb der Initiative
belastende Erfahrungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Sichtbarkeit der Initiative
Straftatbeständen allgemein
4. Anlaufstellen
Für die Dauer der Initiative werden folgende Anlaufstellen benannt:
Verein für Menschenrechte
Lisa von Reden, Fachmitarbeiterin
Kontakt: lisa.vonreden@vmr.li, Tel. 00423 230 22 40
Auch anonym möglich über: menschenrechte.li / Beschwerde
Opferhilfestelle bei Straftatbeständen
Fachteam Opferhilfe
Kontakt: info.ohs@llv.li, Tel. 00423 236 76 96
Die Anlaufstellen:
der VMR berät in allen Belangen und triagiert bei Bedarf an andere Fachstellen, die Opferhilfestelle berät bei konkreter Betroffenheit von Straftatbeständen oder Angehörige von Betroffenen. Mehr unter www.opferhilfe.li
behandeln Meldungen vertraulich
sind unabhängig voneinander ansprechbar
melden sich in der Regel innerhalb von 48 Stunden zurück
sind kostenlos
5. Meldung von Vorfällen
Meldungen können formlos erfolgen (Gespräch, Nachricht, Telefon, E-Mail)
Eine Meldung ist auch anonym beim Verein für Menschenrechte möglich.
Es besteht keine Pflicht, Beweise vorzulegen.
Temporäres Schutzkonzept für
die Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein»
Gültigkeitszeitraum:
01.02.26 bis 31.09.2026
Temporäres Schutzkonzept
für die Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein»
Gültigkeitszeitraum:
01.02.26 bis 31.09.2026