1. Ziel des Schutzkonzepts

Dieses Schutzkonzept soll sicherstellen, dass alle an der Initiative beteiligten Personen bei Anfeindungen, diskriminierenden Erfahrungen oder Grenzverletzungen eine klare Anlaufstelle haben und zeitnah Unterstützung erhalten.

Es dient der Prävention, Orientierung und dem transparenten Umgang mit Vorfällen während der Laufzeit der Initiative.

2. Geltungsbereich

Das Schutzkonzept gilt für alle Personen, die im Rahmen der Initiative tätig sind oder an ihr teilnehmen, insbesondere:

  • Komiteemitglieder und Mitwirkende

  • Teilnehmende an Veranstaltungen oder Aktionen

Es gilt für alle Aktivitäten der Initiative:

  • offline (z. B. Treffen, Veranstaltungen, Aktionen)

  • online (z. B. E-Mail, Messenger, Social Media, Videokonferenzen)

3. Was fällt unter dieses Schutzkonzept?

Das Schutzkonzept greift bei u.a. folgenden Vorfällen (nicht abschliessend):

  • verbale Anfeindungen, Beleidigungen oder Drohungen

  • diskriminierende oder abwertende Äusserungen

  • gezielte Einschüchterung oder Mobbing

  • Grenzverletzungen oder unangemessenes Verhalten innerhalb der Initiative

  • belastende Erfahrungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Sichtbarkeit der Initiative

  • Straftatbeständen allgemein

4. Anlaufstellen

Für die Dauer der Initiative werden folgende Anlaufstellen benannt:

Verein für Menschenrechte

Lisa von Reden, Fachmitarbeiterin
Kontakt: lisa.vonreden@vmr.li, Tel. 00423 230 22 40
Auch anonym möglich über: menschenrechte.li / Beschwerde

Opferhilfestelle bei Straftatbeständen

Fachteam Opferhilfe
Kontakt: info.ohs@llv.li, Tel. 00423 236 76 96

Die Anlaufstellen:

  • der VMR berät in allen Belangen und triagiert bei Bedarf an andere Fachstellen, die Opferhilfestelle berät bei konkreter Betroffenheit von Straftatbeständen oder Angehörige von Betroffenen. Mehr unter www.opferhilfe.li

  • behandeln Meldungen vertraulich

  • sind unabhängig voneinander ansprechbar

  • melden sich in der Regel innerhalb von 48 Stunden zurück

  • sind kostenlos

5. Meldung von Vorfällen

  • Meldungen können formlos erfolgen (Gespräch, Nachricht, Telefon, E-Mail)

  • Eine Meldung ist auch anonym beim Verein für Menschenrechte möglich.

  • Es besteht keine Pflicht, Beweise vorzulegen.

Temporäres Schutzkonzept für
die Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein»

Gültigkeitszeitraum:
01.02.26 bis 31.09.2026

Temporäres Schutzkonzept
für die Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein»

Gültigkeitszeitraum:
01.02.26 bis 31.09.2026