Das Wichtigste
im Überblick

Initiative im Überblick

Schwangerschaftsabbrüche finden statt, auch wenn sie in Liechtenstein strafbar sind. Die aktuelle Rechtslage hilft dabei niemandem: Weder den Frauen, noch dem medizinischen Fachpersonal oder der Gesellschaft.

Die Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» setzt sich für eine ehrliche, zeitgemässe und praxisnahe Regelung ein.

Schwangerschaftsabbrüche finden statt, auch wenn sie in Liechtenstein strafbar sind. Die aktuelle Rechtslage hilft dabei niemandem: Weder den Frauen, noch dem medizinischen Fachpersonal oder der Gesellschaft.

Die Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» setzt sich für eine ehrliche, zeitgemässe und praxisnahe Regelung ein.

Was fordert die Initiative?

Die Initiative verfolgt drei zentrale Anliegen: Sie sieht eine Fristenlösung bis zur 12. Schwangerschaftswoche vor, hebt das Informationsverbot auf, um sachliche medizinische Beratung im Inland zu ermöglichen, und stellt sicher, dass die Kosten bei straflosem Schwangerschaftsabbruch von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden (zu den gleichen Leistungen wie bei Krankheit).

Warum braucht es eine Änderung?

Das geltende Recht verhindert Schwangerschaftsabbrüche nicht, sondern zwingt Betroffene dazu, diese im Ausland vorzunehmen. Die Strafbarkeit und das Informationsverbot erschweren eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung erheblich. Die Verbote führen zu einem zusätzlichen zeitlichen, emotionalen und finanziellen Druck. Gleichzeitig herrscht rechtliche Unsicherheit für Ärzt:innen und Beratungsstellen. Ein Misstand, der auch von Menschenrechtsorganisationen kritisiert wird: Liechtenstein wurde wiederholt aufgefordert, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren und den Zugang zu Information und Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Was fordert die Initiative?

Die Initiative verfolgt drei zentrale Anliegen: Sie sieht eine Fristenlösung bis zur 12. Schwangerschaftswoche vor, hebt das Informationsverbot auf, um sachliche medizinische Beratung im Inland zu ermöglichen, und stellt sicher, dass die Kosten bei straflosem Schwangerschaftsabbruch von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden (zu den gleichen Leistungen wie bei Krankheit).

Warum braucht es eine Änderung?

Das geltende Recht verhindert Schwangerschaftsabbrüche nicht, sondern zwingt Betroffene dazu, diese im Ausland vorzunehmen. Die Strafbarkeit und das Informationsverbot erschweren eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung erheblich. Die Verbote führen zu einem zusätzlichen zeitlichen, emotionalen und finanziellen Druck. Gleichzeitig herrscht rechtliche Unsicherheit für Ärzt:innen und Beratungsstellen. Ein Misstand, der auch von Menschenrechtsorganisationen kritisiert wird: Liechtenstein wurde wiederholt aufgefordert, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren und den Zugang zu Information und Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Wer steht hinter der Initiative?

Das Initiativkomitee für eine Fristenlösung in Liechtenstein vereint Vertreter:innen von Organisationen und Personen aus der Zivilgesellschaft, die sich auf verschiedenen Ebenen mit dem Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein auseinandersetzen.

Die Partnerorganisationen zum Zeitpunkt der Einreichung sind: Frauen in guter Verfassung, Frauennetz, Freie Liste, Junge Liste, Infra und Büro Luz. Möchtest Du dich auch engagieren? Dann melde dich gerne als Unterstützer:in an→

Wer steht hinter der Initiative?

Das Initiativkomitee für eine Fristenlösung in Liechtenstein vereint Vertreter:innen von Organisationen und Personen aus der Zivilgesellschaft, die sich auf verschiedenen Ebenen mit dem Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein auseinandersetzen.

Die Partnerorganisationen zum Zeitpunkt der Einreichung sind: Frauen in guter Verfassung, Frauennetz, Freie Liste, Junge Liste, Infra und Büro Luz. Möchtest Du dich auch engagieren? Dann melde dich gerne als Unterstützer:in an→

FAQ

  • Das Initiativbegehren verlangt eine Änderung des Strafgesetzbuches sowie des Krankenversicherungsgesetzes. Ziel ist die Einführung einer Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch nach Schweizer Vorbild.

  • Der Schwangerschaftsabbruch soll innerhalb der ersten drei Monate (12 Schwangerschaftswochen) nach Beginn der Schwangerschaft straffrei sein, sofern er nach ärztlicher Beratung von eine:r Ärzt:in durchgeführt wird.

  • Das geltende Informationsverbot (§ 98a StGB) soll vollständig aufgehoben werden. Es behindert eine sachliche, medizinisch fundierte Beratung. Betroffene wissen heute oft nicht, welche Informationen sie einholen dürfen, an wen sie sich wenden können und was sie rechtlich riskieren. Das erschwert einen selbstbestimmten Entscheidungsprozess und führt zu Stigma und Tabuisierung.

  • In Liechtenstein ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch grundsätzlich strafbar. Frauen und Ärzt:innen machen sich nur dann nicht strafbar, wenn der Abbruch im Ausland durchgeführt wird. Es besteht zudem ein Informationsverbot, das es erschwert, öffentlich und umfassend über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

    In der Praxis bedeutet das: Schwangerschaftsabbrüche finden statt – jedoch im Ausland, insbesondere in der Schweiz oder in Österreich.

    Die heutige Rechtslage führt zu mehreren Belastungen:

    • Betroffene müssen ins Ausland reisen.

    • Die Kosten (ca. 700 bis 2500 Franken) sind im Voraus und meist bar zu bezahlen.

    • Das Informationsverbot erschwert eine fundierte medizinische Aufklärung im Inland.

    • Frauen machen sich noch immer strafbar, wenn sie auf Liechtensteiner Boden abtreiben. Das ist insbesondere bei medikamentösen Abbrüchen der Fall, da die Tabletten teilweise zuhause eingenommen werden.

    Die Strafnorm gilt faktisch als «totes Recht»: Uns ist kein Fall bekannt, in dem Schwangere oder medizinisches Personal in Liechtenstein kriminalisiert wurden.

  • Die Formulierung bedeutet, dass der straflose Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der OKP wie andere medizinische Leistungen behandelt wird. Es gelten die bestehenden Regelungen zu Franchise, Selbstbehalt und Tarifstruktur. Es wird keine vollständige Kostenfreiheit eingeführt.

    Die Regelung stellt Gleichbehandlung her, keine Sonderprivilegierung. Die Initiative schafft also keine neue Leistungskategorie, sondern stellt Schwangerschaftsabbruch innerhalb der Frist mit anderen medizinischen Eingriffen gleich.

    Die Initiative schafft keine neue Infrastruktur, keine neue Behörde und keine neue Verwaltungsstruktur. Die Integration in die OKP bedeutet keine strukturelle Ausweitung staatlicher Leistungen, sondern eine Einbindung in bestehende Mechanismen.

  • Nein. Es existieren keine offiziellen Statistiken zu Schwangerschaftsabbrüchen von Frauen mit Wohnsitz in Liechtenstein. Dieser Mangel an Daten wurde auch von dem Überwachungsausschuss der UN-Frauenrechtskonvention kritisiert. Auf Basis von Vergleichsdaten aus der Ostschweiz lässt sich jedoch schätzen, dass jährlich rund 44 Abbrüche stattfinden.

    • Gesundheitsversorgung: Laut WHO gehört der Schwangerschaftsabbruch zu den essentiellen Gesundheitsleistungen und gilt bei fachgerechter Durchführung als sehr risikoarme medizinische Intervention.

    • Internationale Verpflichtungen: Liechtenstein hat 1995 die UNO-Frauenrechtskonvention ratifiziert. 2018 empfahl der CEDAW-Ausschuss ausdrücklich die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und die Aufhebung des Informationsverbots. Eine Empfehlung, die 2025 wiederholt wurde.

    • Datenlage aus der Schweiz: Die Einführung der Fristenlösung 2002 führte nicht zu einem Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche. Die Abbruchrate liegt stabil bei 6–7 pro 1’000 Frauen und damit unter dem europäischen Durchschnitt.

    • Studienlage:

      • Die ELSA-Studie (Deutschland) zeigt, dass die meisten Frauen ihre Entscheidung nicht bereuen. Negative Gefühle stehen häufig im Zusammenhang mit Stigmatisierung und gesellschaftlichem Druck.

      • Die Turnaway-Studie (USA) zeigt, dass Frauen, denen ein Abbruch verwehrt wird, langfristig häufiger unter finanziellen, psychischen und gesundheitlichen Belastungen leiden.

  • Nein. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung oder Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch. Die Gewissensfreiheit von Ärzt:innen und medizinischem Fachpersonal bleibt gewahrt.

  • Das Initiativbegehren regelt ausdrücklich nur die Straffreiheit bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Die bereits bestehenden gesetzlichen Ausnahmen (z.B. bei Lebensgefahr für die Schwangere oder nach Sexualdelikten) bleiben unverändert.

  • Die Initiative liegt bei der Regierung zur Vorprüfung. Die Verfassungsmässigkeit muss vom Landtag beschlossen werden, dann können Unterschriften gesammelt werden. Wir rechnen damit, dass die Unterschriftensammlung im April/Mai stattfinden wird.

    Wenn wir innerhalb von 6 Wochen über 1’000 Unterschriften sammeln, befasst sich der Landtag mit noch diesen Sommer inhaltlich mit dem Initiativbegehren. Eine Volksabstimmung könnte damit Anfang Herbst 2026 erfolgen. Es sei denn, die Landtagsabgeordneten stimmen der Initiative direkt zu.

    Wie Du uns auf diesem Weg unterstützen kannst, erfährst Du unten.

  • Danke, dass du darüber nachdenkst! Es gibt momentan drei Möglichkeiten:

    • Schliesse dich dem Komitee an als Privatperson oder Organisation. Melde dich dafür hier: info@fristenlösung.li oder trag dich im Unterstützungs-Formular → ein.

    • Unterstütze uns finanziell. Kampagnen benötigen viele Ressourcen. Wir freuen uns, wenn du uns auf diesem Weg unterstützt:

      Zur Spendenseite →

      Bitte beachte: Das Spendenkonto der Initiative «Fristenlösung für Liechtenstein» wird von der Freien Liste verwaltet. Transparenz bei der Finanzierung von politischen Kampagnen ist uns ein wichtiges Anliegen. Spendest du innerhalb eines Jahres mehr als CHF 5’000 Franken an die Freie Liste und/oder die Initiative (auch kumuliert), wird dein Name im Abschlussbericht der Freien Liste aufgeführt.

    • Hol dir unsere Sticker und mach die Initiative sichtbar.